Nominierung zur Kommunalwahl

Versammlung
  22.02.2024

Nominierungsveranstaltung zur Kommunalwahl 2024

Auch Nichtmitglieder die im Landkreis Emmendingen wohnhaft sind können bei der Kommunalwahl für die AfD kanditieren. Bei Interesse melden Sie sich bitte über das Kontaktformular oder per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Erläuterung:
Wer kandidieren darf

Die Wahlkreise (s.u.) werden nacheinander aufgestellt/gewählt. Im Wahlgang zum jeweiligen Wahlkreis dürfen sich alle Personen zur Wahl stellen, die seit mindestens 3 Monaten ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Emmendingen haben und Deutsche/EU-Ausländer sind. Es gilt, was neu ist, für das passive Wahlrecht eine Wählbarkeits-Altersgrenze von 16 Jahre zum Stichtag der Wahl am 9. Juni 2024.

Kandidaturen in Abwesenheit

Kandidaturen sind auch in Abwesenheit möglich. Dazu bedarf es einer Erklärung, bereit zu sein - je nach Vorschlag auf der Versammlung - in einem Wahlkreis oder auch nur in einem bestimmten Wahlkreis zu kandidieren (der dann zu nennen ist) und ggf. die Wahl auch anzunehmen (!).

Wer Kandidaten wählen darf

Aktives Wahlrecht zur Aufstellung von Kandidaten haben alle AfD-Mitglieder mit Wahlrecht im Landkreis Emmendingen, die mindestens 16 Jahre alt sind. (Entsprechendes gilt für das Vorschlagsrecht für Kandidaturen).

Kandidatendaten

Seit dieser Wahl ist es nicht mehr erforderlich, mit Adressangaben zu kandidieren, er reichen die Namen und eine Angabe zu Beruf oder Stand.

Wahl des Kreistages 2024: Einteilung des Landkreises Emmendingen in Wahlkreise

Wahlkreis I: 8 Sitze (Emmendingen)

Wahlkreis II: 6 Sitze (Denzlingen, Reute, Vörstetten)

Wahlkreis III: 6 Sitze (Waldkirch)

Wahlkreis IV: 5 Sitze (Biederbach, Elzach, Gutach, Simonswald, Winden)

Wahlkreis V: 8 Sitze (Herbolzheim, Kenzingen, Rheinhausen, Weisweil)

Wahlkreis VI: 8 Sitze (Bahlingen, Endingen, Forchheim, Riegel, Sasbach, Wyhl)

 

 

Alle Daten


  • 22.02.2024

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