

Nominierungsveranstaltung zur Kommunalwahl 2024
Auch Nichtmitglieder die im Landkreis Emmendingen wohnhaft sind können bei der Kommunalwahl für die AfD kanditieren. Bei Interesse melden Sie sich bitte über das Kontaktformular oder per Email an
Die Wahlkreise (s.u.) werden nacheinander aufgestellt/gewählt. Im Wahlgang zum jeweiligen Wahlkreis dürfen sich alle Personen zur Wahl stellen, die seit mindestens 3 Monaten ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Emmendingen haben und Deutsche/EU-Ausländer sind. Es gilt, was neu ist, für das passive Wahlrecht eine Wählbarkeits-Altersgrenze von 16 Jahre zum Stichtag der Wahl am 9. Juni 2024.
Kandidaturen sind auch in Abwesenheit möglich. Dazu bedarf es einer Erklärung, bereit zu sein - je nach Vorschlag auf der Versammlung - in einem Wahlkreis oder auch nur in einem bestimmten Wahlkreis zu kandidieren (der dann zu nennen ist) und ggf. die Wahl auch anzunehmen (!).
Aktives Wahlrecht zur Aufstellung von Kandidaten haben alle AfD-Mitglieder mit Wahlrecht im Landkreis Emmendingen, die mindestens 16 Jahre alt sind. (Entsprechendes gilt für das Vorschlagsrecht für Kandidaturen).
Seit dieser Wahl ist es nicht mehr erforderlich, mit Adressangaben zu kandidieren, er reichen die Namen und eine Angabe zu Beruf oder Stand.
Wahlkreis I: 8 Sitze (Emmendingen)
Wahlkreis II: 6 Sitze (Denzlingen, Reute, Vörstetten)
Wahlkreis III: 6 Sitze (Waldkirch)
Wahlkreis IV: 5 Sitze (Biederbach, Elzach, Gutach, Simonswald, Winden)
Wahlkreis V: 8 Sitze (Herbolzheim, Kenzingen, Rheinhausen, Weisweil)
Wahlkreis VI: 8 Sitze (Bahlingen, Endingen, Forchheim, Riegel, Sasbach, Wyhl)
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