

Akkreditierung: ab 14:00 Uhr
Beginn des Kreisparteitags: 14:30 Uhr
Pause & gemeinsames Essen: ab 16:30 Uhr
Beginn der Wahlversammlung: 17:00 Uhr
Die detaillierten Tagesordnungen für beide Versammlungen sowie die aktuelle Satzung des Kreisverbands finden Sie in der Einladung
Die Aufstellung der Landesliste zur Landtagswahl erfolgt durch die Landeswahlversammlung (§ 9a der Landessatzung). Nach den Regelungen des Landtagswahlgesetzes (LWG) kann die Landesliste in einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung aufgestellt werden. Der Landesvorstand hat beschlossen, eine Vertreterversammlung durchzuführen, die voraussichtlich am 30. Mai 2025 beginnen soll. Dafür sind in den Kreisverbänden besondere Vertreter zu wählen; es kann nicht auf die Delegierten zum Landesparteitag zurückgegriffen werden!
Nach § 7 des Landtagswahlgesetzes (LWG) ist wahlberechtigt, wer:
✅ Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG ist
✅ Das 16. Lebensjahr vollendet hat
✅ Seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg seinen Wohnsitz hat
✅ Nicht nach § 7 Abs. 2 LWG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist
WICHTIG: Bitte bringen Sie zur Akkreditierung einen gültigen Personalausweis oder ein anderes geeignetes Dokument mit, um Ihre Wahlberechtigung nachzuweisen. Der AfD-Mitgliedsausweis ist nicht erforderlich.
Kandidaturen in Abwesenheit sind möglich, wenn der Versammlungsleitung eine schriftliche Erklärung über die Kandidatur und über die Annahme der Wahl vorliegt. Ein Muster für eine solche schriftliche Erklärung sowie allgemeine Hinweise zu Kandidaturen finden Sie anbei.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und eine erfolgreiche Veranstaltung!
Mit freundlichen Grüßen,
AfD Kreisverband Emmendingen
Kreisvorstand:
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